Die Praxis

In einer Praxis wird praktiziert - das heißt: es wird praktisch gearbeitet.
Und jedes Handwerk hat seine Methoden.

Bei einem Rechtsanwalt erhalten Sie rechtlichen Beistand und bei einem Steuerberater steuerlichen Beistand. Ein Orthopäde repariert oder hilft Ihren Knochen, dass Sie wieder auf die Füße kommen.

Von mir erhalten Sie ebenfalls Beistand, damit Sie Ihren Lebensweg weiter beschreiten können.
Ich berate Sie in Lebensumständen, in denen Sie eine Veränderung wünschen.
Ich berate Sie in Lebensumständen, in denen Sie selbst für sich keinen Rat wissen.
Ich unterstütze Sie in Ihrer Kompetenz Ihre eigenen Lösungen wieder für sich zu sehen.

Meine Methoden hierfür sind
* Gesprächstherapie mit Hypnotherapie
* Shiatsu als Körpertherapie
* meine Lebens- und Berufserfahrung


Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr (Samstag 9-13 Uhr)

Termine werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
Terminabsagen bitte 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, da ich ansonsten ein Ausfallhonorar (ein Stundensatz) berechnen muss. Terminabsagen für Montag, die am Wochenende erfolgen, muss ich ebenfalls mit einem Ausfallhonorar berechnen.

Telefon: 04 31 / 310 1970
E-Mail : info (at) reisslandt.de


Gesprächstherapie

 DauerPreis
Erstgespräch 90-120 Min. 140,00 EUR
jede weitere Stunde  ca. 60 Minuten  85,00 EUR

Gesprächstherapie Paare

 Gesprächstherapie Paare
DauerPreis
 Paarberatung  90 Minuten  160,00 EUR
je weitere 30 Minuten während der Paarberatung 30 Minuten 50,00 EUR
Einzelgespräch in der Paarberatung  50 Minuten  85,00 EUR

Shiatsu

 ShiatsuDauerPreis
Ganzkörperbehandlung  ca. 60 Minuten  85,00 EUR
Rückenbehandlung  20 Minuten  40,00 EUR

Mein soziales Engagement

  • Shiatsu : Für ehrenamtlich Tätige gibt es einen Bonus von 50% auf die Shiatsu-Behandlungen - diesen Bonus erhalten Sie, wenn Sie die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein besitzen
  • Psychotherapie: Fragen Sie nach dem sozialen Stundensatz. Mehr dazu in einem Telefonat.
  • ehrenamtlich tätig bin ich bei der Deutsch-Japanische Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V.

Information zu Gebührenübernahme durch Krankenkassen

Als Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, ist es mir wichtig, die Kosten der Behandlung transparent zu gestalten und in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zu erheben. Ich möchte vermeiden, dass Sie als Klient das Gefühl haben, ungerechtfertigte Preise zu zahlen. Die Gebührenverordnung für Heilpraktiker ("GebüH") ist 1985 bereits entstanden auf der Grundlage einer Umfrage unter Heilpraktikern und gilt unverändert bis heute. Aus den damaligen Preisangaben wurden Mittelwerte errechnet. Diese stellen die GebüH dar. Die ausführliche GebüH können Sie hier abrufen. Diese Gebührenverordnung ist veraltet, doch nach derzeitiger Gesetzeslage ist nicht möglich, eine Aktualisierung vorzunehmen.

Die Therapien, die ich anbiete, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme bei den Privatversicherungen sollte vorab unbedingt individuell geklärt werden. Der Erstattungsatz der privaten Krankenkassen ist der Satz, den der privat versicherte Patient von seiner Krankenversicherung für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.

Weitere Informationen zu Kostenerstattung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse/Privat- oder Zusatzversicherung.